Robin Schmid

Verteidigung - Strafrecht

✓ Fachanwalt für Strafrecht

✓ Anwaltsteam

✓ optimale Verteidigungsstrategie

✓ bestmöglicher Mandantenschutz ✓ Sofortige Terminvergabe

✓ 24h Notdienst

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Fachanwalt für Strafrecht

Als erfahrener Prozessanwalt setze ich mich für Sie ein - Kompetent. Effektiv. Wirkungsvoll.

 Sofort-Hilfe

Polizeilicher Vernehmungstermin kann noch am selben Tag abgesagt werden. Schnelle Hilfe bei Ermittlungsverfahren, Strafbefehl und Anklage.

Optimale Strategie

Entscheidend ist die richtige Verteidigungsstrategie, die ausschließlich auf Erfahrung, Expertise und Qualifikation des Verteidigers beruht.

24/h Verteidiegrnotdienst

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Jeder hat seine Stärken 
- meine ist die Strafverteidigung!
(Rechtsanwalt Robin Schmid,
Fachanwalt für Strafrecht)

Verteidigung in allen Strafsachen
und Jugendstrafsachen.
 
Betäubungsmittelstrafrecht, Körperverletzung, Verkehrsdelikte, Kapitaldelikte, Sexualstrafrecht, Diebstahl, Raub, Bußgeldverfahren, u.a.
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Robin Schmid

Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger seit 2005

Sie suchen einen auf das Strafrecht spezialisierten, erfahrenen Rechtsanwalt?

Dann sind Sie bei mir und meinem Team von Anwälten genau richtig:

Denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert auf Fachwissen, hoher Kompetenz und einer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

- bewertet auf Anwalt.de

Praxis-Tipp:

„Erscheinen Sie auf keinen Fall zu einer Vernehmung bei polizeilicher Vorladung. Kontaktieren Sie mich bereits, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen wurden. In diesem Stadium bestehen oftmals noch sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Ermittlungsverfahren haben wir eine sehr hohe Erfolgsquote. Diese Chancen können sich durch eine Aussage bei der Polizei, auch wenn sie unschuldig sind, massiv verschlechtern. Ein Schweigen wird hingegen nie gegen Sie gewertet.“


Lesen Sie hierzu auch meinen Leitfaden "Erste Hilfe" - wertvolle Tipps für Beschuldigte".

Ehrliche Einschätzung Ihrer Situation

"Strafverteidigung ist Vertrauenssache": Wir verteidigen Ihre Rechte engagiert und wirkungsvoll in großen und kleinen Verfahren. 

Vielfach können wir allein durch schriftliche Anträge eine Gerichtsverhandlung verhindern und die Einstellung des Verfahrens erwirken. 

Am Anfang jeder Verteidigung jedoch steht die Akteneinsicht. Als Strafverteidiger erhalten wir Einblick in Ihre Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und können uns ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat und individuelle Beweislage verschaffen.

Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie von uns stets eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen.

Nachdem wir Ihre Möglichkeiten geprüft haben, stellen wir Waffengleichheit zwischen dem Staat und Ihnen her und schützen Sie vor unfairen Mitteln.

Im Strafrecht steht für den Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie diesen Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise als Prozessanwalt.

Erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie

Im Weiteren Schritt werden wir für Sie die optimale erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie, die der individuellen Situation am besten gerecht wird, besprechen und erarbeiten.

Wir treten dabei stets engagiert für die Rechte unserer Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation.

Selbstverständlich begegnen wir allen Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion.

Ich übernehme ein Mandat nur, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht und meiner Erfahrung davon überzeugt bin, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können. 

Strafverteidigung

Sie werden einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

Als Fachanwalt für Strafrecht berate und vertrete Sie gegenüber sämtlichen Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen, die einen Bezug zum Strafrecht haben.

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie schon einen Strafverteidiger benötigen, brauchen Sie ihn ganz bestimmt, wenn
  • Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben oder
  • Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, oder
  • eine Anklage oder gar schon ein Urteil oder ein Strafbefehl gegen Sie vorliegt.
Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Strafverteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen. 

Dies ist genau so wichtig, wie der Grundsatz, zunächst keinerlei Angaben zur Sache zu machen - sagen Sie nichts - gar nichts. Auch spontane Äußerungen können unter Umständen im Strafverfahren gewertet werden.

Machen Sie in jedem Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch bis Sie mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben.

Diese Rechte sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf weder von der Polizei und Staatsanwaltschaft noch vom Gericht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gerade im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden.

Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgsversprechenden Strafverteidigung.

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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