Robin Schmid
Verteidigung - Strafrecht
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„Erscheinen Sie auf keinen Fall zu einer Vernehmung bei polizeilicher Vorladung. Kontaktieren Sie mich bereits, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen wurden. In diesem Stadium bestehen oftmals noch sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Ermittlungsverfahren haben wir eine sehr hohe Erfolgsquote. Diese Chancen können sich durch eine Aussage bei der Polizei, auch wenn sie unschuldig sind, massiv verschlechtern. Ein Schweigen wird hingegen nie gegen Sie gewertet.“
Lesen Sie hierzu auch meinen Leitfaden "Erste Hilfe" - wertvolle Tipps für Beschuldigte".