Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Egal ob schuldig oder unschuldig.
Fachanwalt für Strafrecht Robin Schmid und sein Team stehen Ihnen engagiert zu Seite!
Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung, einer Verhaftung oder Anklage sollten Sie von Ihrem Schweigerecht (Aussageverweigerungsrecht) Gebrauch machen und keine Erklärungen abgeben.
Ich fordere umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte an und erläutere Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sollte es zum Verfahren kommen, erkläre ich Ihnen dessen Ablauf und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.
Strafverteidigung bei allen Strafsachen
wie insbesondere bei
in allen Stadien des Ermittlungs- und/oder gerichtlichen Verfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage).
Besondere Kenntnisse habe ich durch langjährige Erfahrung zudem im Jugendstrafrecht.
Auf der anderen Seite vertreten wir auch seit Jahren Opfer von Straftaten vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz usw.).